Bezuschussung für Kurse

 

Bezuschussung von dreitägigen Ehevorbereitungskursen

Ein Angebot für Geringverdienende

Um allen Interessierten eine Teilnahme an den genannten Kursen zu ermöglichen, können die Teilnahmegebühren bis zu 70% reduziert werden. Hier soll die finanzielle Lage für interessierte Paare kein Hindernis sein:

Wohngeldberechtigte erhalten eine Ermäßigung von 40%, ALGII – Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70% und Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags. Entsprechende Bescheide sind direkt bei der Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter vorzulegen.

 

Voraussetzungen dafür sind:

  • Nachweis einer Semesterbescheinigung (die eines Partners genügt)
  • Nachweis des Wohngeld- oder ALG II - Bezugs

 

Und so geht´s:

  • Ausgeschriebene Veranstaltung (dreitägiger Ehevorbereitungskurs) auf der Homepage auswählen und unter „Zur Anmeldung“ zum Online-Anmeldeformular gelangen.
  • Anschließend Anmeldedaten ausfüllen und die vorhandenen Nachweise (Semesterbescheinigung, Wohngeld- oder ALGII Bescheid) direkt in das Formular uploaden.
  • Sie erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung und nach Prüfung der vollständigen Anmeldedaten eine reduzierte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Nun kann es losgehen…
 

Außerordentlicher Zuschuss:

In besonderen Fällen kann darüber hinaus ein außerordentlicher Zuschuss gewährt werden.
 
Die Einkommensverhältnisse sind in diesem Fall mit dem Antrag nachzuweisen. Bei monatlich unterschiedlichem Brutto-Einkommen wird der Durchschnitt der letzten sechs Monatseinkünfte vor Antragstellung zugrunde gelegt.Der Antrag auf einen außerordentlichen Individualzuschuss ist an das Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) zu richten.

 

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